PHOENIX AI

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Kauf der Software „Phoenix" über phoenix-trading.ai · Stand: 18. September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieterin

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb der Software „Phoenix" (nachfolgend „Software") zwischen der Fabian Systems UG (haftungsbeschränkt) i. G., Wuhlestraße 7a, 12683 Berlin (nachfolgend „Anbieterin"), und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist die zeitlich unbefristete Überlassung der Software zur Installation und Nutzung auf einem Rechner des Kunden (Einmalkauf, kein Abonnement).

(2) Angeboten werden:

(3) Die Software ist ein Werkzeug, das die vom Kunden selbst festgelegten Handels- und Risikoregeln an dessen eigenen Handelskonten durchsetzt, sein Handeln dokumentiert und seinen Alltag organisiert. Zum Durchsetzen der Regeln überwacht sie die angebundenen Konten, sperrt den Zugang zu Handelsplattformen und stellt, wo die jeweilige Plattform eine entsprechende Schnittstelle bietet, offene Positionen glatt und storniert offene Orders. Die Software eröffnet niemals selbst Positionen, erteilt keine Anlageberatung, gibt keine Handelsempfehlungen oder Signale, verwaltet kein Vermögen und nimmt keine Gelder entgegen. Sie läuft ausschließlich auf dem Rechner des Kunden; die Anbieterin hat keinen Zugriff auf dessen Konten, Zugangsdaten oder Handelsdaten.

(4) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung auf der Webseite zum Zeitpunkt der Bestellung und aus dem Risikohinweis, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Angaben zu unterstützten Handelsplattformen beschreiben den Stand bei Vertragsschluss. Ändert ein Broker oder Plattformbetreiber seine Schnittstelle, liegt das außerhalb des Einflusses der Anbieterin; sie passt die Anbindung im Rahmen der Aktualisierungen nach § 6 Abs. 4 an, soweit das technisch möglich ist.

(5) Für einzelne Funktionen benötigt der Kunde eigene Zugänge bei Drittanbietern, deren Kosten und Bedingungen nicht Teil dieses Vertrags sind: einen Schlüssel bei einem KI-Anbieter (nach Verbrauch abgerechnet), die Schnittstellen seiner Broker und Handelsplattformen (manche Anbieter berechnen dafür Gebühren), ein WhatsApp-Konto für den Coach unterwegs sowie sein E-Mail-Postfach und seinen Kalender.

(6) Zusage für Frühkäufer. Wer „Phoenix" kauft, solange „Phoenix mit Iris" noch nicht angeboten wird, erhält Iris ohne zusätzliches Entgelt als Erweiterung, sobald die Anbieterin Iris freigibt. Die Anbieterin gibt Iris erst frei, wenn die Kopierfunktion nach ihrer Prüfung zuverlässig arbeitet; ein Termin für die Freigabe ist nicht vereinbart. Iris gehört nicht zur geschuldeten Beschaffenheit von „Phoenix". Stellt die Anbieterin die Entwicklung von Iris endgültig ein, teilt sie das den berechtigten Kunden per E-Mail mit; der Vertrag über „Phoenix" bleibt davon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Versionen auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) In der Kasse gibt der Kunde seine Daten ein, wählt die Zahlungsart und bestätigt die AGB, die Nutzungs- und Risikoerklärung sowie die Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung. Bis zum Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" kann er alle Eingaben prüfen und korrigieren. Mit dem Klick gibt er ein verbindliches Angebot ab.

(3) Bei Kauf auf Rechnung kommt der Vertrag mit der Bestellbestätigung per E-Mail zustande. Bei Zahlung per PayPal oder Stripe kommt er mit dem erfolgreichen Abschluss der Zahlung zustande; die Bestätigung folgt dann zusammen mit dem Download-Link.

(4) Die Anbieterin speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestelldaten per E-Mail; diese AGB kann er jederzeit auf dieser Seite abrufen und speichern.

(5) Bei „Phoenix Persönlich" kommt der Vertrag erst durch Annahme des individuellen Angebots zustande.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Versandkosten fallen nicht an.

(2) Zahlung ist möglich per Überweisung nach Rechnung, per PayPal oder über den Zahlungsdienst Stripe (Kreditkarte und die dort jeweils angebotenen weiteren Zahlarten). Welche Zahlarten zur Verfügung stehen, zeigt die Kasse bei der Bestellung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(4) Gutscheincodes lassen sich nur bei der Bestellung einlösen und nicht in Geld auszahlen.

§ 5 Bereitstellung und Einrichtung

(1) Die Software wird als Download bereitgestellt. Download-Link und Lizenzschlüssel erhält der Kunde per E-Mail: bei Zahlung per PayPal oder Stripe unmittelbar nach der Zahlung, bei Überweisung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang. Der Link ist 30 Tage gültig und lässt eine begrenzte Zahl von Abrufen zu; auf Anfrage stellt die Anbieterin einen neuen Link aus.

(2) Systemvoraussetzungen: ein Rechner mit Windows 11 und eine dauerhafte Internetverbindung; für die Handy-App ein Android-Gerät. Die Schutzfunktionen wirken nur, solange der Rechner eingeschaltet ist, die Software läuft und die Verbindung zur jeweiligen Plattform besteht.

(3) Windows 10 auf eigene Verantwortung. Unterstützt wird Windows 11. Unter Windows 10 läuft die Software nach unseren Tests ebenfalls, Windows 10 ist aber keine unterstützte Umgebung: Fehler, die nur unter Windows 10 oder auf Rechnern unterhalb der Voraussetzungen auftreten (etwa ruckelnde Animationen auf älterer Hardware), sind kein Mangel der Software, und Aktualisierungen nach § 6 Abs. 4 schuldet die Anbieterin nur für Windows 11 (§ 327k BGB).

(4) Die Einrichtung nimmt der Kunde selbst anhand der mitgelieferten Anleitung vor. Eine persönliche Einrichtung gehört nur bei „Phoenix Persönlich" oder nach gesonderter Vereinbarung zum Leistungsumfang.

§ 6 Nutzungsrechte und Aktualisierungen

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, die Software für eigene Zwecke auf einem Rechner zu installieren und zu nutzen; die zugehörige Handy-App ist eingeschlossen. Die Freischaltung erfolgt über einen Lizenzschlüssel, der für genau einen Rechner gilt. Bei einem Rechnerwechsel gibt die Anbieterin den bisherigen Rechner auf Anfrage frei.

(2) Nicht gestattet sind Vervielfältigungen über Absatz 1 hinaus, das Vermieten oder öffentliche Zugänglichmachen der Software, das Umgehen oder Entfernen der Lizenzprüfung sowie die Weitergabe des Lizenzschlüssels zur gleichzeitigen Nutzung durch Dritte.

(3) Der Kunde darf die Software insgesamt an einen Dritten weitergeben, wenn er die eigene Nutzung vollständig aufgibt, alle eigenen Kopien löscht und der Dritte diese Nutzungsbedingungen übernimmt. Der Kunde teilt die Weitergabe der Anbieterin mit, damit sie den Lizenzschlüssel auf den Dritten umschreibt.

(4) Die Anbieterin stellt dem Kunden die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, insbesondere Fehlerbehebungen und Sicherheitsaktualisierungen, für den Zeitraum, den der Kunde nach Art und Zweck der Software erwarten kann (§ 327f BGB). Sie informiert über jede solche Aktualisierung. Installiert der Kunde eine Aktualisierung nicht innerhalb angemessener Frist, haftet die Anbieterin nicht für einen Mangel, der allein darauf beruht. Neue Funktionen schuldet die Anbieterin nicht; für Iris gilt § 2 Abs. 6.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl und Richtigkeit seiner selbst festgelegten Regeln und Grenzen, für die Einhaltung der Bedingungen seiner Broker und Prop-Firmen, für die Sicherheit seiner Zugangsdaten und für eigene Datensicherungen.

(2) Nach der Einrichtung prüft der Kunde je Konto, welche Schutzstufe die Software anzeigt (Glattstellen oder nur Sperren). Broker-seitige Stop-Aufträge richtet er eigenverantwortlich ein; sie bleiben die Grundsicherung jedes Kontos. Die Anbieterin empfiehlt, neue Regeln zunächst an einem Demo- oder Simulationskonto zu prüfen.

(3) Vor der Nutzung bestätigt der Kunde die Nutzungs- und Risikoerklärung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte bei digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Bereitstellung; das gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1.

(3) Mängel meldet der Kunde bitte per E-Mail an support@phoenix-trading.ai, möglichst mit einer Beschreibung, wann und bei welcher Plattform der Fehler auftritt.

§ 9 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Handelsverluste. Alle Handelsentscheidungen trifft der Kunde; die Software setzt nur seine eigenen Regeln durch. Für Verluste aus Handelsgeschäften des Kunden haftet die Anbieterin ausschließlich nach den Absätzen 1 und 2. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine Schutzfunktion wegen eines Ausfalls von Internetverbindung, Strom, Rechner, Broker-Schnittstelle oder Handelsplattform nicht oder verspätet auslöst, sowie Positionen, die eine vom Kunden gesetzte Regel schließt.

(4) Bei Datenverlust haftet die Anbieterin nur für den Aufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, auch zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger Bereitstellung des Downloads, regelt die Widerrufsbelehrung.

§ 11 Streitbeilegung

Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie uns unter support@phoenix-trading.ai.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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